Rechtsprechung
   BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 66/16 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13630
BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 66/16 B (https://dejure.org/2017,13630)
BSG, Entscheidung vom 28.03.2017 - B 1 KR 66/16 B (https://dejure.org/2017,13630)
BSG, Entscheidung vom 28. März 2017 - B 1 KR 66/16 B (https://dejure.org/2017,13630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,13630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 115b Abs 1 SGB 5, Abschn 4.1 Abs 1 S 1 EBM-Ä 2008, Abschn 31.2.1 Nr 8 EBM-Ä 2008
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vergütung von Krankenhäusern bei ambulanten Operationen sowie stationsersetzenden Eingriffen

  • Wolters Kluwer

    Krankenversicherung; Vergütung ambulanter Krankenhausbehandlung; Strenge Auslegung von Vergütungsregelungen; Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Vergütung von Krankenhäusern ...

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vergütung von Krankenhäusern bei ambulanten Operationen sowie stationsersetzenden Eingriffen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Vergütung von Krankenhäusern bei ambulanten Operationen sowie stationsersetzenden Eingriffen

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 1/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung - Anspruch auf Vergütung einer

    Auszug aus BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 66/16 B
    Diese Leistungen sind mit den KKn nach Maßgabe der Abrechnungsbestimmungen des EBM und des § 7 AOP-Vertrag abzurechnen (vgl BSGE 116, 146 = SozR 4-2500 § 115b Nr. 5, RdNr 15) .

    Der erkennende Senat hat - wie auch vom LSG zutreffend gesehen - diese durch Wortlaut und Binnensystematik klare Regelung, dass Anspruch auf eine Grundpauschale schon am Operationstag dann entsteht, wenn der Arzt-Patienten-Kontakt iS von 4.3.1 Abs. 1 EBM vorliegt, seinen Entscheidungen zugrunde gelegt (vgl BSGE 116, 146 = SozR 4-2500 § 115b Nr. 5, RdNr 21; BSG SozR 4-2500 § 115b Nr. 7 RdNr 15) .

    § 2 AOP-Vertrag regelt keine abrechenbaren Leistungen, sondern den Zugang der Patienten zu Eingriffen nach § 115b SGB V. Dementsprechend hat der erkennende Senat in seinen zitierten Entscheidungen (BSGE 116, 146 = SozR 4-2500 § 115b Nr. 5, RdNr 21; BSG SozR 4-2500 § 115b Nr. 7 RdNr 15) Einschränkungen des Anspruchs auf eine Grundpauschale auch nicht aus § 7 Abs. 1 S 1 iVm § 2 Abs. 2 S 2 AOP-Vertrag abgeleitet oder auch nur diskutiert.

  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 29/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - unbefristete Obliegenheit des

    Auszug aus BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 66/16 B
    Vergütungsregelungen auf (normen-)vertraglicher Grundlage sind allgemein streng nach ihrem Wortlaut sowie den dazu vereinbarten Anwendungsregeln, ergänzend auch nach dem systematischen Zusammenhang anzuwenden; Bewertungen und Bewertungsrelationen bleiben dagegen außer Betracht (stRspr des erkennenden Senats, vgl nur BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr. 2, RdNr 27; BSG SozR 4-2500 § 301 Nr. 1 RdNr 14; BSGE 116, 165 = SozR 4-2500 § 301 Nr. 4, RdNr 12) .
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 66/16 B
    Vergütungsregelungen auf (normen-)vertraglicher Grundlage sind allgemein streng nach ihrem Wortlaut sowie den dazu vereinbarten Anwendungsregeln, ergänzend auch nach dem systematischen Zusammenhang anzuwenden; Bewertungen und Bewertungsrelationen bleiben dagegen außer Betracht (stRspr des erkennenden Senats, vgl nur BSGE 109, 236 = SozR 4-5560 § 17b Nr. 2, RdNr 27; BSG SozR 4-2500 § 301 Nr. 1 RdNr 14; BSGE 116, 165 = SozR 4-2500 § 301 Nr. 4, RdNr 12) .
  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 20/00 R

    Untergesetzlicher Normgeber

    Auszug aus BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 66/16 B
    Nichts anderes gilt für die Auslegung von EBM-Bestimmungen (BSG SozR 4-2500 § 115b Nr. 7 RdNr 16; vgl ergänzend - hier ohne Belang - zur Auslegung des EBM anhand von Dokumenten der Urheber der Bestimmungen zB BSGE 88, 126, 127 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 29 S 146; BSG SozR 4-5540 § 44 Nr. 1 RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 106a Nr. 13 RdNr 21 mwN).
  • BSG, 31.05.2016 - B 1 AS 1/16 KL

    Bund-Länder-Streitigkeit - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch eines

    Auszug aus BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 66/16 B
    Ein Gericht muss sich dagegen nicht ausdrücklich mit jedem Beteiligtenvorbringen auseinandersetzen, wenn sich aus der Entscheidung zweifelsfrei ergibt, dass es das Vorbringen auch ohne explizite Erwähnung für unerheblich gehalten hat (vgl BSG Beschluss vom 18.10.2016 - B 1 AS 1/16 C - RdNr 4; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 136 RdNr 7a mwN).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 66/16 B
    Es ist aber erst verletzt, wenn sich klar ergibt, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung gar nicht erwogen worden ist (vgl zB BVerfGE 65, 293, 295 f mwN = SozR 1100 Art. 103 Nr. 5; BSG Beschluss vom 16.1.2007 - B 1 KR 133/06 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 25.2.1997 - 12 BK 17/96 - Juris RdNr 5).
  • BSG, 10.03.2011 - B 1 KR 134/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - Verfahrensmangel - Fehlen der

    Auszug aus BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 66/16 B
    Wer - wie hier die Beklagte - die Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 47 Abs. 2 Charta der Grundrechte der EU, Art. 6 Abs. 1 EMRK) rügt, muss ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; BSG Beschluss vom 10.3.2011 - B 1 KR 134/10 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 16.04.2012 - B 1 KR 25/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung -

    Auszug aus BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 66/16 B
    Das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn das BSG die Rechtsfrage zwar nicht unter den dort aufgeworfenen Aspekten ausdrücklich behandelt hat, aber deren Beantwortung einerseits nach der klaren Rechtslage nicht ernsthaft in Zweifel steht (vgl auch BSG Beschluss vom 16.4.2012 - B 1 KR 25/11 B - Juris RdNr 7) und verbleibende Restzweifel andererseits aufgrund der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung im Ergebnis jedenfalls bereits ausgeräumt sind, sodass eine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts nicht mehr zu erwarten ist.
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 66/16 B
    Wer - wie hier die Beklagte - die Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 47 Abs. 2 Charta der Grundrechte der EU, Art. 6 Abs. 1 EMRK) rügt, muss ausführen, welchen erheblichen Vortrag das Gericht bei seiner Entscheidung nicht zur Kenntnis genommen hat, welches Vorbringen des Rechtsuchenden dadurch verhindert worden ist und inwiefern das Urteil auf diesem Sachverhalt beruht (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; BSG Beschluss vom 10.3.2011 - B 1 KR 134/10 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 66/16 B
    Mit Blick auf § 160a Abs. 2 S 3 SGG sind die Umstände zu bezeichnen, die den entscheidungserheblichen Mangel ergeben sollen (vgl zB BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 36) .
  • BSG, 16.01.2007 - B 1 KR 133/06 B

    Wahrung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Bayern, 18.09.2012 - L 5 KR 473/10

    Leistungen im Zusammenhang mit einer ambulanten Operation nach § 115 b SGB V, die

  • BSG, 25.02.1997 - 12 BK 17/96

    Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BSG, 09.05.2018 - B 1 KR 55/17 B

    Anspruch auf Rehabilitation

    Das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn das BSG die Rechtsfrage zwar nicht unter den dort aufgeworfenen Aspekten ausdrücklich behandelt hat, aber deren Beantwortung einerseits nach der klaren Rechtslage nicht ernsthaft in Zweifel steht (vgl auch BSG Beschluss vom 16.4.2012 - B 1 KR 25/11 B - Juris RdNr 7) und verbleibende Restzweifel andererseits aufgrund der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rspr im Ergebnis jedenfalls bereits ausgeräumt sind, sodass eine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts nicht mehr zu erwarten ist (vgl BSG Beschluss vom 28.3.2017 - B 1 KR 66/16 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 B

    Krankenversicherung; Fehlender Klärungsbedarf für eine Rechtsfrage; Enge

    Das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn das BSG die Rechtsfrage zwar nicht unter den dort aufgeworfenen Aspekten ausdrücklich behandelt hat, aber deren Beantwortung einerseits nach der klaren Rechtslage nicht ernsthaft in Zweifel steht (vgl auch BSG Beschluss vom 16.4.2012 - B 1 KR 25/11 B - Juris RdNr 7) und verbleibende Restzweifel andererseits aufgrund der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung im Ergebnis jedenfalls bereits ausgeräumt sind, sodass eine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts nicht mehr zu erwarten ist (vgl BSG Beschluss vom 28.3.2017 - B 1 KR 66/16 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 16.03.2022 - B 1 KR 29/21 B

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Kryokonservierung

    a) Das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn das BSG die Rechtsfrage zwar - wie hier - nicht unter den dort aufgeworfenen Aspekten ausdrücklich behandelt hat, aber deren Beantwortung einerseits nach der klaren Rechtslage nicht ernsthaft in Zweifel steht und verbleibende Restzweifel andererseits aufgrund der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung im Ergebnis jedenfalls bereits ausgeräumt sind, sodass eine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts nicht mehr zu erwarten ist (vgl zB BSG vom 16.4.2012 - B 1 KR 25/11 B - juris RdNr 7 mwN; BSG vom 28.3.2017 - B 1 KR 66/16 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 46/18 B

    Gleichzeitige Verwendung mehrerer OPS-Kodes

    Das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn das BSG die Rechtsfrage zwar nicht unter den dort aufgeworfenen Aspekten ausdrücklich behandelt hat, aber deren Beantwortung einerseits nach der klaren Rechtslage nicht ernsthaft in Zweifel steht (vgl auch BSG Beschluss vom 16.4.2012 - B 1 KR 25/11 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 B - Juris RdNr 6) und verbleibende Restzweifel andererseits aufgrund der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rspr im Ergebnis jedenfalls bereits ausgeräumt sind, sodass eine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts nicht mehr zu erwarten ist (vgl BSG Beschluss vom 19.6.2018 - B 1 KR 16/17 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 28.3.2017 - B 1 KR 66/16 B - Juris RdNr 7) .
  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 16/17 B

    Auslegung der Deutschen Kodierrichtlinien

    Das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn das BSG die Rechtsfrage zwar nicht unter den dort aufgeworfenen Aspekten ausdrücklich behandelt hat, aber deren Beantwortung einerseits nach der klaren Rechtslage nicht ernsthaft in Zweifel steht (vgl auch BSG Beschluss vom 16.4.2012 - B 1 KR 25/11 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 B - Juris RdNr 6) und verbleibende Restzweifel andererseits aufgrund der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rspr im Ergebnis jedenfalls bereits ausgeräumt sind, sodass eine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts nicht mehr zu erwarten ist (vgl BSG Beschluss vom 28.3.2017 - B 1 KR 66/16 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 16.08.2017 - B 1 KR 2/17 B

    Krankenversicherung; Verfahrensrüge; Verletzung der Amtsermittlungspflicht;

    Es ist aber erst verletzt, wenn sich klar ergibt, dass das LSG das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung gar nicht erwogen hat (vgl zB BVerfGE 65, 293, 295 f mwN = SozR 1100 Art. 103 Nr. 5 S 3 f; BSG Beschluss vom 16.1.2007 - B 1 KR 133/06 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 28.3.2017 - B 1 KR 66/16 B - Juris RdNr 14 = ZMGR 2017, 211).
  • BSG, 19.08.2021 - B 1 KR 102/20 B

    Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Hyperthermie-Behandlung; Grundsatzrüge

    Das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn das BSG die Rechtsfrage zwar nicht unter den dort aufgeworfenen Aspekten ausdrücklich behandelt hat, aber deren Beantwortung einerseits nach der klaren Rechtslage nicht ernsthaft in Zweifel steht (vgl auch BSG vom 16.4.2012 - B 1 KR 25/11 B - juris RdNr 7) und verbleibende Restzweifel andererseits aufgrund der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rspr im Ergebnis jedenfalls bereits ausgeräumt sind, sodass eine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts nicht mehr zu erwarten ist (vgl BSG vom 28.3.2017 - B 1 KR 66/16 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 58/17 B

    Kosten für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Das Bedürfnis für die Klärung einer Rechtsfrage in einem Revisionsverfahren fehlt, wenn das BSG die Rechtsfrage zwar nicht unter den dort aufgeworfenen Aspekten ausdrücklich behandelt hat, aber deren Beantwortung einerseits nach der klaren Rechtslage nicht ernsthaft in Zweifel steht (vgl auch BSG Beschluss vom 16.4.2012 - B 1 KR 25/11 B - Juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 B - Juris RdNr 6) und verbleibende Restzweifel andererseits aufgrund der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rspr im Ergebnis jedenfalls bereits ausgeräumt sind, sodass eine weitere Klärung oder Fortentwicklung des Rechts nicht mehr zu erwarten ist (vgl BSG Beschluss vom 28.3.2017 - B 1 KR 66/16 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 07.02.2018 - B 1 KR 67/17 B

    Krankenversicherung

    Es ist aber erst verletzt, wenn sich klar ergibt, dass das LSG das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung gar nicht erwogen hat (vgl zB BVerfGE 65, 293, 295 f mwN = SozR 1100 Art. 103 Nr. 5; BSG Beschluss vom 16.1.2007 - B 1 KR 133/06 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 28.3.2017 - B 1 KR 66/16 B - Juris RdNr 14 = ZMGR 2017, 211).
  • BSG, 24.08.2021 - B 4 AS 94/21 B

    Kosten der Unterkunft und Heizung Divergenzrüge im

    Denn die Klägerin verweist zur Klärungsbedürftigkeit zwar auf fehlende höchstrichterliche Rechtsprechung, nimmt aber nicht dazu Stellung, ob sich die von ihr aufgeworfene Frage nicht bereits unmittelbar aus dem Gesetz praktisch ohne Zweifel beantworten lässt (vgl etwa BSG vom 28.3.2017 - B 1 KR 66/16 B - ZMGR 2017, 211 ff) .
  • BSG, 24.08.2021 - B 4 AS 95/21 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 4 AS 94/21 B v. 24.08.2021

  • BSG, 07.03.2019 - B 1 KR 21/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 19.02.2018 - B 1 KR 42/17 B

    Krankenversicherung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht